Mit der Rentenschätzung erhalten Sie eine unverbindliche erste Einschätzung Ihrer voraussichtlichen AHV- oder IV-Leistungen. Sie zeigt Ihnen, mit welchen Leistungen Sie bei der Pensionierung, bei einer Invalidität oder im Todesfall für Ihre Angehörigen voraussichtlich rechnen können.
Die Schätzung basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren und auf hypothetischen Angaben. Daraus können keine Ansprüche abgeleitet werden.