Sie können Familienzulagen als arbeitnehmende Person beantragen, wenn Ihr AHV-pflichtiger Lohn mindestens CHF 630.00 pro Monat bzw. CHF 7'560.00 pro Jahr beträgt.
Arbeiten Sie Teilzeit und erreichen dieses Mindesteinkommen, erhalten Sie die Familienzulagen unabhängig von Ihrem Beschäftigungsgrad in voller Höhe.
Arbeiten Sie für mehrere Arbeitgebende, werden die Einkommen für die Anspruchsprüfung zusammen berücksichtigt. Zuständig ist grundsätzlich die Familienausgleichskasse der Arbeitgebenden, bei denen Sie das höchste Einkommen erzielen.