Familienzulagen für Nichterwerbstätige

Auch als nichterwerbstätige Person können Sie Familienzulagen erhalten. Dafür gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Grundsätzlich müssen Sie:

  • im Kanton Basel-Stadt wohnen,
  • ein steuerbares Einkommen von höchstens CHF 45'360 pro Jahr haben und
  • dürfen keine Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen.

Weitere Voraussetzungen können von Ihrer persönlichen Situation abhängen.

So klären Sie Ihren Anspruch

  1. Voraussetzungen prüfen

    Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen für Nichterwerbstätige erfüllen.
  2. Vorabklärung vornehmen

    Kontaktieren Sie die AKBS für eine kurze Vorabklärung Ihres Anspruchs.
  3. Antrag einreichen

    Reichen Sie anschliessend die Anmeldung und die erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Familienausgleichskasse ein.

Keine Differenzzulage für Nichterwerbstätige

Für Nichterwerbstätige besteht kein Anspruch auf eine Differenzzahlung, wenn in einem anderen Kanton tiefere Familienzulagen ausgerichtet werden.