Familienzulagen für Selbständigerwerbende

Sie können Familienzulagen als selbständigerwerbende Person beantragen, wenn Ihr AHV-pflichtiges Einkommen mindestens CHF 630.00 pro Monat bzw. CHF 7'560.00 pro Jahr beträgt.

Sinkt Ihr voraussichtliches AHV-pflichtiges Einkommen unter diese Grenze, melden Sie dies Ihrer Familienausgleichskasse möglichst früh.

So beantragen Sie Familienzulagen

Als selbständigerwerbende Person wenden Sie sich direkt an die Familienausgleichskasse, der Sie angeschlossen sind.

  1. Antrag einreichen

    Reichen Sie die Anmeldung mit den erforderlichen Nachweisen bei Ihrer Familienausgleichskasse ein.
  2. Anspruch prüfen lassen

    Die Familienausgleichskasse prüft Ihre Voraussetzungen und Ihren Anspruch.
  3. Entscheid erhalten

    Nach der Prüfung erhalten Sie einen Zulagenentscheid.

Differenzzulage

Ist eine andere Person in einem anderen Kanton zuerst anspruchsberechtigt und sind die Familienzulagen in Basel-Stadt höher, kann für Sie ein Anspruch auf die Differenz bestehen.