Die 13. Altersrente ist eine zusätzliche Zahlung zur Altersrente. Sie wird einmal pro Jahr im Dezember ausbezahlt.
13. Altersrente
Wer hat Anspruch auf die 13. Altersrente?
Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die am 1. Dezember des betreffenden Jahres am Leben sind und im Dezember Anspruch auf eine AHV-Altersrente haben.
Der Anspruch besteht erstmals ab dem 1. Dezember 2026.
Wie wird die 13. Altersrente berechnet?
Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der Summe der Altersrenten, die Ihnen im betreffenden Kalenderjahr tatsächlich ausbezahlt wurden.
Kinderrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Wann wird die 13. Altersrente ausbezahlt?
Die 13. Altersrente wird jeweils im Dezember zusammen mit der regulären Altersrente für den Monat Dezember ausbezahlt.
Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.
Kein Antrag nötig
Sie müssen die 13. Altersrente nicht separat beantragen. Wenn Sie Anspruch haben, wird sie automatisch durch die zuständige Ausgleichskasse ausbezahlt.