Altersrente

Die Altersrente sichert einen Teil Ihres Einkommens nach dem Erwerbsleben. Hier finden Sie Informationen zu Anspruch, Anmeldung, Berechnung und flexiblem Rentenbezug.

Wann habe ich Anspruch auf eine Altersrente?

Mit dem Erreichen des Referenzalters entsteht grundsätzlich der Anspruch auf eine Altersrente. Der Anspruch beginnt am ersten Tag des Monats nach Erreichen des Referenzalters.

Voraussetzung für eine ordentliche Altersrente ist, dass Sie mindestens ein volles Jahr AHV-Beiträge entrichtet haben oder entsprechende Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

  • Für Männer: 65 Jahre
  • Für Frauen: Das Referenzalter wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Es hängt vom Jahrgang ab: 
    • Jahrgang 1960 und älter: 64 Jahre
    • Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate
    • Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate
    • Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate
    • Jahrgang 1964 und jünger: 65 Jahre

Der Anspruch auf die Altersrente endet am letzten Tag des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

Die Höhe Ihrer Rente wird individuell berechnet. Dabei spielen unter anderem Ihre Beitragsdauer, Ihre Erwerbseinkommen sowie Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eine Rolle.