Wenn Sie eine Altersrente beziehen und Kinder haben, kann zusätzlich Anspruch auf eine Kinderrente bestehen.
Die Kinderrente wird grundsätzlich ausgerichtet:
- bis das Kind 18 Jahre alt ist
- während einer Ausbildung bis zu deren Abschluss, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr