Mit einer Rentenvorausberechnung erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer voraussichtlich zu erwartenden AHV- oder IV-Rente. Sie zeigt Ihnen, mit welchen Rentenbeträgen Sie bei der Pensionierung, bei einer Invalidität oder im Todesfall für Ihre Angehörigen rechnen können.
Eine verbindliche Rentenberechnung ist erst möglich, wenn der Versicherungsfall eintritt.