Selbständige Tätigkeit aufgeben

Mit dem folgenden Formular können Sie uns die Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit direkt mitteilen.

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Die AKBS prüft Ihre Meldung und passt Ihren Anschluss als selbständigerwerbende Person entsprechend an.

Ob danach weiterhin eine Beitragspflicht besteht, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Beitragspflicht nach der Selbständigkeit

Wenn Sie nach der Aufgabe Ihrer selbständigen Tätigkeit nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, kann weiterhin eine Beitragspflicht bestehen.