Ab 1. Januar 2027 steigen die AHV- und IV-Renten um rund 1,6 Prozent. Der Bundesrat hat die Renten an die Entwicklung der Preise und Löhne angepasst.
Neue AHV- und IV-Renten ab 2027
Für Personen mit vollständiger Beitragsdauer gelten folgende monatliche Beträge:
| Rente | 2026 | Ab 2027 |
|---|---|---|
| Minimale Vollrente | CHF 1'260 | CHF 1'280 |
| Maximale Vollrente | CHF 2'520 | CHF 2'560 |
| Höchstbetrag für Ehepaare (zwei plafonierte Renten) | CHF 3'780 | CHF 3'840 |
Was bedeutet die Anpassung für Sie?
Die Höhe Ihrer persönlichen Rente hängt insbesondere davon ab, wie lange Sie AHV-Beiträge bezahlt haben und wie hoch Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen war.
Wenn Sie bereits eine AHV- oder IV-Rente beziehen, müssen Sie wegen dieser Anpassung nichts unternehmen. Die zuständige Ausgleichskasse passt Ihre Rente automatisch an.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur Altersrente und zur Invalidenrente.