Altersrente flexibel beziehen

Sie können selbst entscheiden, wann Sie Ihre Altersrente zwischen dem frühestmöglichen Vorbezug und dem spätestmöglichen Aufschub beziehen möchten.

Die Altersrente kann grundsätzlich zwischen 63 und 70 Jahren bezogen werden. Für Frauen der Übergangsgeneration, also der Jahrgänge 1961 bis 1969, gelten besondere Regeln. Sie können ihre Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 62 Jahren vorbeziehen.

Sie können die Rente auch nur teilweise beziehen oder aufschieben.

Marketing-Cookies sind erforderlich, um dieses Vimeo-Video anzusehen.

Passen Sie Ihre Cookie-Einstellungen an, um den Player zu aktivieren.

Flexibler Bezug der Altersrente

Kann ich meine Altersrente vorbeziehen?

Sie können Ihre Altersrente vor dem Referenzalter beziehen.

Ein Vorbezug ist auch monatsweise möglich. Sie können entweder die ganze Rente oder einen Teil davon vorbeziehen. Der Anteil kann zwischen 20 und 80 % liegen.

Während des Vorbezugs können Sie den vorbezogenen Anteil einmal erhöhen.

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, wird sie gekürzt. Die Kürzung gilt grundsätzlich dauerhaft. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie lange Sie die Rente vor dem Referenzalter beziehen.

Für Frauen der Übergangsgeneration gelten besondere Kürzungssätze.

Frist für den Vorbezug beachten

Wenn Sie Ihre Altersrente vorbeziehen möchten, muss Ihre Anmeldung spätestens am letzten Tag des Monats vor der ersten Rentenzahlung bei der Ausgleichskasse eintreffen.

Kann ich meine Altersrente aufschieben?

Sie können den Bezug Ihrer Altersrente über das Referenzalter hinaus aufschieben.

Der Aufschub muss mindestens ein Jahr dauern und ist für höchstens fünf Jahre möglich. Während dieser Zeit können Sie die ganze Altersrente oder nur einen Teil davon aufschieben. Der aufgeschobene Anteil muss zwischen 20 und 80 % der Altersrente liegen.

Wenn Sie Ihre Altersrente aufschieben, erhalten Sie später einen Zuschlag auf Ihre Rente. Wie hoch dieser Zuschlag ausfällt, hängt von der Dauer des Aufschubs ab.

Während der Aufschubsdauer können Sie die aufgeschobene Rente oder einen Teil davon auf den Beginn eines beliebigen Monats abrufen.

Frist für den Aufschub beachten

Wenn Sie Ihre Altersrente aufschieben möchten, müssen Sie den Aufschub spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des Referenzalters anmelden.

Was gilt für Frauen der Übergangsgeneration?

Zur Übergangsgeneration gehören Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969.

Für diese Jahrgänge gelten beim Vorbezug besondere Regeln. Sie können ihre Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 62 Jahren vorbeziehen. Zudem gelten besondere Kürzungssätze.

Was gilt für Ehepaare?

Ehepartner können unabhängig voneinander entscheiden, ob und wann sie ihre Altersrente vorbeziehen oder aufschieben möchten.