Erwerbstätigkeit im Rentenalter

Sie können auch nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeiten. Auf Ihrem Erwerbseinkommen bleiben grundsätzlich AHV-, IV- und EO-Beiträge geschuldet. Für Personen im Referenzalter gilt jedoch ein Freibetrag.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiträge, die Sie nach dem Referenzalter bezahlen, bei einer Neuberechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt werden.

Muss ich weiterhin AHV-Beiträge bezahlen?

Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten, gilt ein Freibetrag von:

  • 1'400 Franken pro Monat
  • 16'800 Franken pro Jahr

Auf diesem Teil Ihres Einkommens müssen Sie keine Beiträge an AHV, IV und EO bezahlen. Beiträge werden grundsätzlich nur auf dem Einkommen erhoben, das über dem Freibetrag liegt.

Arbeiten Sie gleichzeitig für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes Arbeitsverhältnis separat.

Sind Sie gleichzeitig selbständig und unselbständig erwerbstätig, haben Sie für beide Tätigkeiten Anspruch auf einen eigenen Freibetrag.

Kann ich auf den Freibetrag verzichten?

Ja. Sie können auf den Freibetrag verzichten und auf Ihrem gesamten Erwerbseinkommen Beiträge bezahlen. Dadurch können zusätzliche Einkommen und Beitragszeiten bei einer späteren Neuberechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt werden.

Wenn Sie angestellt sind

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens bei der Zahlung des ersten Lohns nach Erreichen des Referenzalters darüber, dass Sie auf den Freibetrag verzichten möchten.

Auch in einem späteren Jahr können Sie sich erneut gegen den Freibetrag entscheiden. Dann informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens bei der ersten Lohnzahlung dieses Jahres.

Wenn Sie selbständig sind

Teilen Sie der zuständigen Ausgleichskasse bis zum 31. Dezember des Beitragsjahres mit, dass Sie auf den Freibetrag verzichten möchten.

Wie kann sich die Weiterarbeit auf meine Altersrente auswirken?

Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten und AHV-Beiträge bezahlen, können diese Erwerbseinkommen bei einer Neuberechnung Ihrer Altersrente berücksichtigt werden.

Die zusätzlichen Beitragszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen helfen, Beitragslücken zu schliessen. Die Erwerbseinkommen können zudem Ihr massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen erhöhen. Dadurch kann Ihre Altersrente höher ausfallen.

Die neu berechnete Altersrente kann jedoch nicht höher sein als der Maximalbetrag der für Sie geltenden Rentenskala.

Neuberechnung nur einmal möglich

Sie können die Neuberechnung Ihrer Altersrente nach dem Referenzalter einmal beantragen.

Dabei können Erwerbseinkommen und Beitragszeiten berücksichtigt werden, die Sie während höchstens fünf Jahren nach dem Referenzalter erzielt beziehungsweise zurückgelegt haben.

Die Neuberechnung gilt nur für zukünftige Rentenzahlungen und erfolgt nicht rückwirkend.

Kann ich meine neue Rente vorab berechnen lassen?

Wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen und nach dem Referenzalter weiterarbeiten, können Sie vor der einmaligen Neuberechnung eine Rentenvorausberechnung verlangen. Damit erhalten Sie eine Einschätzung, wie sich die Weiterarbeit auf Ihre Altersrente auswirken könnte.